Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) hat den Anspruch, seine Website www.zlg.de barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich zu machen. Die Website soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für ausschließlich die Internetseite www.zlg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Wir werden in Kürze einen WCAG-Test durchführen. Sobald uns die Testergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Diese Erklärung wurde am 12. Dezember 2023 erstellt. 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zur ZLG aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Feedback-Formular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die ZLG übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.zlg.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik