Fachexpertengruppen (FEG)
Das von den 16 Ländern ratifizierte Abkommen über die ZLG legt fest, dass diese als zentrale Koordinierungsstelle u.a. für die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems der Medizinprodukteüberwachung zuständig ist (§ 9 MPGVwV).
Dazu werden bei der ZLG Fachexpertengruppen (FEG) gebildet. Deren Aufgabe ist es, Verfahrensanweisungen zur Qualitätssicherung der Medizinprodukteüberwachung zu entwickeln bzw. die bereits vorhandenen zu überarbeiten.
Derzeit sind folgende FEG einberufen: