Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

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GMP-Überwachung - Zusammenarbeit in der Europäischen Union

Joint Action 11 des EU4Health-Programms

Das Programm EU4Health wurde als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen und soll die Krisenvorsorge der EU verstärken. Die Gesundheitssysteme sollen durch Maßnahmen des Programms (Joint Actions) stärker, widerstandsfähiger und zugänglicher werden, um auch langfristigen Gesundheitsgefahren begegnen zu können. Das Programm wird von der Europäischen Kommission kofinanziert (Link).

An der Joint Action 11 zur Qualität von Arzneimitteln und zur Implementierung der Pharmagesetzgebung und –strategie (EU4H11) sind Überwachungsbehörden aus insgesamt 29 EU/EWR Staaten beteiligt. Für Deutschland ist die ZLG benannt. Die EU4H11 läuft vom 01.11.2022 bis zum 31.12.2025 und zielt darauf ab, die Kapazitäten der EU/EWR-GMP/GDP-Inspektorinnen und Inspektoren im Human- sowie im Tierarzneimittelbereich im Hinblick auf die globale Vision des gegenseitigen Vertrauens in die Inspektionsdaten zu stärken, um die Qualität von Arzneimitteln und den Schutz der öffentlichen Gesundheit besser zu gewährleisten.

Die EU4H11 wird von Österreich (AGES/BASG) europaweit koordiniert und gemeinsam mit den Arzneimittelinspektoraten aus Frankreich (ANSM), Kroatien (HALMED) und Ungarn (NCPHP) gelenkt. Die drei Hauptziele der EU4H11 sind:

  • Stärkung des Gemeinsamen Auditprogramms (JAP) für die EU/EWR-GMP-Inspektorate
  • Überprüfung der nationalen Umsetzung der europäischen GDP-Gesetzgebung/Leitlinien und Ausarbeitung eines Vorschlags zur Aufnahme von GDP in das bestehende JAP
  • Stärkung der Kompetenzen der GMP-Inspektorinnen und Inspektoren im EWR durch die Einführung harmonisierter Ausbildungs- und Qualifizierungsprozesse

Kontakt: zlg(at)zlg.nrw.de; weiterführende Informationen: https://www.ages.at/forschung/projekt-highlights/eu4h11

Disclaimer: Funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or HaDEA. Neither the European Union nor the granting authority can be held responsible for them.

 

EMA-Inspektionen

Die ZLG ist in die Koordinierung von Inspektionen im Zusammenhang mit zentralen Zulassungsverfahren der Europäischen Arzneimittel-Agentur eingebunden.

Im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung und/oder Aufrechterhaltung einer zentralen Arzneimittelzulassung auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 beantragen die wissenschaftlichen Ausschüsse bei der EMA-Inspektionen der Hersteller. In Deutschland werden solche Inspektionen durch Überwachungsbeamtinnen und -beamte der Länder durchgeführt, erforderlichenfalls auch unter Beteiligung von Assessorinnen und Assessoren der Zulassungsbehörden. Gleiches gilt für entsprechende Inspektionen in Drittstaaten, wenn der Import in die EU durch eine deutsche Niederlassung erfolgt. Die Koordinierung sowie die Abstimmung zwischen EMA und den Inspektoraten erfolgt durch die ZLG.

Die ZLG ist seit März 1999 deutsche Koordinierungsstelle für EMA zulassungsbezogene Inspektionen (Pre-Authorisation Inspections)gemäß Verordnung (EG) Nr. 726/2004 und wurde als Kontaktstelle für die EudraGMP-Datenbank der nationalen Expertinnen und Experten bei der EMA benannt.

Die Koordinierung und Durchführung von EMA-Inspektionen ist in der VAW 071104 geregelt. Die Gebührenhöhe richtet sich nach den jeweils aktuellen rechtlichen Grundlagen.

EudraGMDP-Datenbank

EudraGMDP ist eine europäische Datenbank, die aufgrund von Änderungen des Human- (Richtlinie 2001/83/EG) sowie des Tierarzneimittelkodexes (Richtlinie 2001/82/EG) infolge der Überarbeitung der europäischen pharmazeutischen Gesetzgebung (RL 2004/27/EG, RL 2004/28/EG, RL 2011/62/EU) durch Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten entwickelt wurde. Die Projektleitung obliegt der europäischen Arzneimittelagentur (EMA).

Ein wesentlicher Vorteil der Datenbank ist der rasche und einfache Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, die Möglichkeit der Koordinierung von behördlichen Maßnahmen und die daraus resultierende verstärkte europäische Zusammenarbeit in der Arzneimittelüberwachung.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet folgende Daten der EMA zu übermitteln:

  • Inhalt der Erlaubnisse zur Herstellung von Arzneimitteln
    (RL 2001/83/EG, Art. 40 Abs. 4; RL 2001/82/EG, Art. 44 Abs. 4, Nr. 4)
  • Inhalt der Zertifikate über die Gute Herstellungspraxis (GMP)
    (RL 2001/83/EG, Art. 111 Abs. 5 bis 7; RL 2001/82/EG, Art. 80 Abs. 5 bis 7)
  • Informationen über die Bestätigung der GMP-non-compliance (Art. 111 Abs. 7 der RL 2011/62/EU)
  • Inhalt der Großhandelserlaubnisse (Art. 76 Abs. 4 der RL 2011/62/EU)
  • Inhalt der Zertifikate über die Gute Vertriebspraxis (GDP)
    (Art. 111 (5) der RL 2011/62/EU)
  • Informationen über die Bestätigung der GDP-non-compliance (Art. 111 Abs. 7 der RL 2011/62/EU)
  • Registrierung von Wirkstoffherstellern (API Registration; Art. 85b der RL 2011/62/EU)

Die Datenbank steht den zuständigen europäischen Behörden im Bereich der Arzneimittelüberwachung seit dem 27. April 2007 in einer ersten Version zur Verfügung. Seitdem hat diese Ausbaustufen erfahren.

Zunächst konnten die in eigener Zuständigkeit erteilten Herstellungs-/Einfuhrerlaubnisse sowie GMP-Zertifikate erfasst und entsprechende Daten der Mitgliedstaaten eingesehen werden.

Des Weiteren ist der behördeninterne detaillierte Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten zur „Serious GMP Non-Compliance“ von Arzneimittelherstellern möglich.
„Serious GMP Non-Compliance“ ist dann gegeben, wenn die Ergreifung von nicht unerheblichen behördlichen Maßnahmen erforderlich wird (z. B. Nichtausstellung oder Rücknahme eines GMP-Zertifikates).

Dabei fällt eine nur vorübergehende Non-Compliance, die im Rahmen eines Follow-Up nach einem mit der zuständigen Behörde abgestimmten Vorgehen zeitnah behebbar ist, nicht unter die „Serious GMP Non-Compliance“. Auch der freiwillige bzw. eigenverantwortliche Rückruf eines pharmazeutischen Unternehmers, der zusätzlich keine behördlichen Maßnahmen bedingt, führt nicht zur Meldung von „Serious GMP Non-Compliance“.

„Non-Compliance Reporting“ bietet einerseits eine Protokollfunktion (z. B. späterer Eintrag überMaßnahmen im Rahmen der Weiterverfolgung), andererseits können über das Modul weitere organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Sollte z. B. eine Telefonkonferenz einberufen werden, können Teilnehmende sowie der Termin auch innerhalb der Datenbank abgestimmt werden. Ebenso steht das Modul als Plattform für Fragen anderer Behörden an die jeweils meldende Behörde zur Verfügung.

Bei Feststellung der „Serious GMP Non-Compliance“ trägt die leitende Inspektorin bzw. der leitende Inspektor die Information in die Anwendung „Non-Compliance Reporting“ ein.

Nachdem der Bericht über die Non-Compliance erfolgreich versandt wurde, generiert das System automatisch eine Nachricht an den europäischen Verteiler für Rapid Alert Meldungen. In Deutschland werden die Bundesoberbehörden BfArM, PEI und BVL automatisch über das System per E-Mail informiert, die in Anlehnung an die in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken“ festgelegten Informationswege zuständigkeitshalber die Länderbehörden informieren.

Die Berichte über „Serious GMP Non-Compliance“ können zusätzlich auch durch registrierte Nutzer (also durch die Landesbehörden) direkt über das System abgerufen werden.

Bitte beachten Sie, dass dieses Modul ausschließlich in englischer Sprache zur Verfügung steht und weder über eine Schnittstelle (XML-Schnittstelle) über die deutsche Datenbank PharmNet.Bund-Register befüllbar ist, noch die diesbezüglichen Informationen über die Registeranwendung abgerufen werden können. Eine entsprechende dafür notwendige Schnittstelle wird seitens der EMA aufgrund der geringen Fallzahl der Non-Compliance-Meldungen nicht geschaffen werden. Die Daten sind direkt in EudraGMDP einzugeben.

Es ist vorgesehen, dass die durch MRA-Partner ausgestellten Zertifikate durch diese in die Datenbank eingetragen werden.

Im Rahmen des „Sectoral Annex on GMP“ (Abschnitt IV, Ziffer 3) des ACAA hat Israel Lese- und Schreibrechte in der Datenbank EudraGMDP erhalten.

EudraGMDP v3.0 - Planungsmodul für Inspektionen von Betriebsstätten im Drittland
Das Planungsmodul für Drittlandinspektionen steht den Mitgliedstaaten seit dem 19. Dezember 2012 zum Eintrag zur Verfügung. Aufgrund Artikel 111 (1) der Richtlinie 2011/62/EU zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette („Fälschungsrichtlinie“) wurde das Modul zur Planung von Drittlandinspektionen entwickelt.

Nach dieser Vorschrift arbeiten die Mitgliedstaaten und die Agentur bei der Koordinierung von Inspektionen in Drittländern zusammen. Diese Zusammenarbeit umfasst den Austausch von Informationen mit der Agentur über geplante und durchgeführte Inspektionen.

Das Modul soll insbesondere die Planbarkeit von Inspektionen verbessern, Transparenz schaffen und mögliche Doppelinspektionen vermeiden und damit personelle Ressourcen sparen. Es ist ausschließlich über die Datenbank EudraGMDP zu befüllen. Aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Budgets wurde dieses Planungsmodul auf Grundlage des bekannten Moduls für GMP-Zertifikate realisiert.

Der Zugriff auf dieses Modul ist lediglich den Behörden des Europäischen Wirtschaftraumes vorbehalten; ggf. wird der Zugriff für internationale Kooperationspartner der EMA erweitert werden. Das Modul ist über EudraGMDP direkt zu pflegen.

EudraGMDP v4.0
Seit dem 16. April 2013 ist die Version 4.0 funktionsfähig. Mit dieser Version wurden die Anforderungen der Fälschungsrichtline (RL 2011/62/EU) umgesetzt. U.a. wurde ein Modul zum Eintrag von Großhandelserlaubnissen (WDA - Wholesale Distribution Authorisation) geschaffen, die Registrierung von Wirkstoffherstellern ermöglicht (API Registration) sowie Module für die Eingabe von GDP-Zertifikaten und GDP-non-compliance Meldungen realisiert.

Die Datenbank der Union wurde damit um GDP-Module erweitert. Um diesem Rechung zu tragen wurde die Datenbank von EudraGMP in EudraGMDP umbenannt.

Unser Gesetzgeber sieht u.a. den Eintrag der GDP-Informationen in die Datenbank nach § 67a AMG vor. Auf nationaler Ebene sind demnach entsprechende Module im Rahmen von PharmNet.Bund-Register zu entwickeln. Die Informationen werden über eine technische Schnittstelle (XML-Schnittstelle) in die Datenbank der Union übertragen werden. Seitens der Europäischen Kommission wurden den Mitgliedstaaten, die die Daten via XML-Schnittstelle nach EudraGMDP übertragen wollen, eine Umsetzungszeit von sechs Monaten (nach Freischaltung der neuen Module in EudraGMDP) eingeräumt.

Mit der Version EudraGMDP 4.0 wurden auch Modifikationen an den bestehenden Modulen „Herstellungs-/Einfuhrerlaubnis" und  „GMP-Zertifikate“ vorgenommen (s. auch die Formblätter „Union Basic Format for Manufacturer's Authorisation“ und  „Union Format for a GMP Certificate“ der Compilation of Community Procedures). Die Modifikationen sollen Fehlinterpretationen in Bezug auf den Umfang der Erlaubnisse sowie bzgl. der Zertifikate vermeiden.

Des Weiteren sind nun auch GMP-Zertifikate für Wirkstoffhersteller für die Öffentlichkeit generell einsehbar. Für Behördenmitarbeiter besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit einzelne Zertifikate als vertraulich (= nicht sichtbar für die Öffentlichkeit) zu kennzeichnen.

Heute sieht das GMP-Zertifikat für Wirkstoffhersteller die Eingabe der Herstellungsschritte vor. Zuvor wurde lediglich der Name des Wirkstoffs angegeben. Dies führt dazu, dass die GMP-Zertifikate umfangreicher werden. Aus diesem Grunde wurde die Möglichkeit geschaffen, dass sowohl der Ausdruck einer Vollversion des Zertifikates als auch einer Kurzversion (listet lediglich die Wirkstoffe namentlich) möglich ist.

Zugriff für die Öffentlichkeit

Seit dem 30. Juli 2009 ist EudraGMDP (damals EudraGMP) in einer eingeschränkten Version im Lesemodus auch der Öffentlichkeit zugänglich.

Public access to EudraGMDP

Der breiten Öffentlichkeit wird Einblick in die bestehenden Module gewährt. Personenbezogene Daten sowie ggf. wettbewerbsbeeinflussende Daten sind nicht einsehbar.

Weitere Planungen

Die Entwicklung eines weiteren Moduls für die EudraGMDP-Datenbank wurde angesprochen. Es soll ein so genanntes  Rapid Alert – Europäisches Schnellwarnsystem aufgebaut werden.  Der diesbzgl. Zeitpunkt ist unbekannt.

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EU-Kodierungsplattform

Gemäß der Richtlinie 2015/565 zur Änderung der Richtlinie 2006/86/EG hinsichtlich bestimmter technischer Vorschriften für die Kodierung menschlicher Gewebe und Zellen, betreibt die Europäische Kommission eine EU-Kodierungsplattform. Diese IT-Plattform beinhaltet das EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen sowie das EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte.

Das EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen ist ein Register der Gewebeeinrichtungen und enthält Informationen zu allen von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten genehmigten, lizensierten, benannten oder zugelassenen Gewebeeinrichtungen.

Das EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte ist ein vollständiges Produktregister und führt alle in der Union in Verkehr befindlichen Gewebe- und Zellarten mit den jeweiligen Produktcodes auf.

Mit Hilfe der EU-Kodierungsplattform soll eine sichere Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt in den Mitgliedstaaten bzw. in der EU gewährleistet werden. Die in der EU-Kodierungsplattform enthaltenen Informationen sind seit dem 29.10.2016 öffentlich zugänglich. Sie finden die EU-Kodierungsplattform unter folgendem Link: https://webgate.ec.europa.eu/eucoding/

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EDQM Probenzüge zentral zugelassener Arzneimittel (CAP)

Zentral zugelassene Arzneimittel werden regelmäßig auf ihre pharmazeutische Qualität untersucht. Das European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) mit Sitz im Straßburg koordiniert dabei im Auftrag der EMA die Untersuchung von Proben durch die Arzneimitteluntersuchungsstellen der Mitgliedstaaten im OMCL-Network. Kontaktstelle für den Probenzug im deutschen Markt ist seit Mai 1999 die ZLG.

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