Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

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EFG 13 - Tierarzneimittel

Kurzportrait:

Die Expertenfachgruppe 13 erstellt und bearbeitet Qualitätsdokumente für den GxP- und Non-GxP-Bereich für den in der Verordnung (EU) 2019/6, im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und dem Betäubungsmittelgesetz geregelten Bereich der Tierarzneimittel. Diese bilden die Grundlage für eine länderübergreifend harmonisierte Überwachung von Herstellern, Importeuren und Händlern von Tierarzneimitteln und Wirkstoffen, die als Ausgangsstoffe für Tierarzneimittel verwendet werden, sowie von Inhabern von Zulassungen für Tierarzneimittel, Inverkehrbringern von Tierarzneimitteln, tierärztlichen Hausapotheken, Nutztierhaltern, sonstigen Personen, die nicht Tierärzte sind (z. B. Tierheilpraktiker) und dem Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln.

Neben der Sicherstellung der einheitlichen Überwachung der Herstellung, der Lagerung, des Erwerbs und dem Vertrieb von Tierarzneimitteln werden auch Vorgaben für die Anwendung von Arzneimitteln am Tier in entsprechenden Verfahrensanweisungen umgesetzt. Hiermit soll auch die Einhaltung von Wartezeiten und maximal zulässigen Rückstandshöchstmengen überprüft werden und damit die Produktion sicherer Lebensmittel gewährleistet werden.

(Dr. Thomas Reinle)

Leitung der Expertenfachgruppe

Herr Dr. Thomas Reinle

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 54
Wilhelminenstraße 1 - 3
64283 Darmstadt

Telefon +49-6151-12-5071
Telefax +49-6151-12-6498
E-Mail thomas.reinle(at)rpda.hessen.de

 

Kontakt:

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